, Spöring Thomas

Stellungnahme von MOUNTAINBIKE LUZERN zur Vernehmlassung von Weggesetz und Wegverordnung

Im Moment läuft die Vernehmlassung zu den Änderungen des Weggesetzes und der Wegverordnung, die aufgrund des neuen Veloweggesetzes notwendig geworden sind. Dieses ist auch vom Kanton Luzern umzusetzen. Mountainbike Luzern (MTBLU) hat zu einigen Punkten, die für das Mountainbiken wichtig sind, Stellung genommen.

Grundsätzlich orientiert sich die Stellungnahme von MTBLU daran, dass Bikewege den Wanderwegen hinsichtlich Planung, Erstellung und Unterhalt gleichgestellt werden. Da Wander- und Bikewege häufig identisch sind, steht für uns die Koexistenz im Zentrum. Das bedeutet, dass Wandernde und Bikende die Wege grundsätzlich gemeinsam nutzen – ausser dort, wo eine Trennung aus nachvollziehbaren Gründen sinnvoll ist. Dabei gilt gegenseitige Rücksichtnahme, mit Vortritt für Fussgängerinnen und Fussgänger.

Mit einem Grundsatzentscheid vom August 2023 von Regierungsrat Fabian Peter («Ja zur Koexistenz auf Wanderwegen im Kanton Luzern») hat der Kanton Luzern die Koexistenz von Wandern und Mountainbiken bereits befürwortet. Es fehlt aber noch eine Beschreibung dieser Koexistenz, weshalb eine solche zur Klärung in das Weggesetz aufgenommen werden sollte. MTBLU schlägt dafür einen eigenen Artikel im Weggesetz vor. In den Zentralschweizer Kantonen besteht ein gemeinsames Verständnis zur Koexistenz. Sie wird von den umliegenden Kantonen (SZ, OW, NW, BE, UR) ebenfalls befürwortet und ist dort bereits verankert. Idealerweise sollte eine ähnliche Regelung in allen Zentralschweiz Kantonen gelten, denn im Gelände sind Kantonsgrenzen nicht immer erkennbar.

Zudem möchte MTBLU als kantonale Fachorganisation Mountainbike anerkannt werden, analog zum Verein Luzerner Wanderwege für das Wandern. Beide Organisationen haben bereits jetzt einen Leistungsauftrag des Kantons für ihren jeweiligen Bereich.